Durchführung der Untersuchung

Für die Durchführung der Untersuchung ist ein schriftlicher Auftrag (für Privatpersonen und Unternehmen) oder der Beschluss eines Gerichtes notwendig. Der Auftrag kann formlos gestaltet sein. Er soll nur eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, den Hinweis auf eine Geschäftsnummer oder Aktenzeichen (falls vorhanden) und die zur Untersuchung gestellten Fragen beinhalten. Bei der Handschriftexpertise ist es notwendig, alle bekannten, tatsächlichen, behaupteten und vermuteten Angaben über die Umstände und Bedingungen der Handschriftausführung zu übermitteln.

Die Begutachtung beginnt nach dem Erhalt der zu untersuchenden Materialien und notwendigen Vergleichschriften. Eine Vereinbarung aller Bedingungen mit einem Auftraggeber sollte auch getroffen werden.

 

Dauer der Auftragserfüllung hängt von der Art und Kompliziertheit der Expertise und von der Zahl der Untersuchungsgegenstände ab und beträgt durchschnittlich 3 bis 7 Tage. Die Eilerfüllung des Auftrages ist möglich.

 

Expertisenergebnisse können entweder in Form eines verwertbaren Gutachtens für Gericht gestellt oder als kurzer Untersuchungsbericht verfasst werden. Beides stellt denselben Analysevorgang dar und unterscheidet sich voneinander lediglich durch den Umfang der Darlegung und Illustration und dementsprechend durch den Preis.

 

Alle dem Sachverständigen bekannt werdenden Angaben über den Sachverhalt bleiben vertraulich gemäß den geltenden Rechtsnormen der Bundesrepublik  Deutschland.

 

Vergütung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf der Honorarbasis:

  • Bei der Erstellung eines Gutachtens für Justizorgane und staatliche Behörden gelten die Verfügungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). In der nachfolgend erstellten Rechnung werden der tatsächliche Zeit- und Mittelaufwand, Versandkosten und geltende MwSt  berücksichtigt.

  • Für Privatpersonen und Unternehmen ist die Bezahlung des vorher vereinbarten  Betrags möglich. Der Versand der fertigen Expertisenmaterialien erfolgt nach der Zahlung.