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1.
Begriffsdefinitionen - Abgrenzung zur Graphologie
An
dieser Stelle halte ich es für notwendig, einige Fachbegriffe
zu erklären, die mit der Handschrift verbunden sind und im
alltäglichen Leben von Menschen oft verwechselt werden.
Eine
Handschrift ist ein in der Schriftleistung
niedergelegter, komplizierter, feinmotorischer Schreibvorgang, der vom
Gehirn gesteuert und von der Hand ausgeführt wird. Dabei sind
individuelle Abläufe vorhanden, die das Nutzen der
handschriftlichen Aufzeichnungen zu Identifizierungszwecken anhand des
Vergleichsmaterials ermöglichen.
Für die Handschrift sind zwei
relevante Eigenschaften von großer Bedeutung.
-
Ihre
Einmaligkeit - die persönliche Kombination und Variation der
grafischen Merkmale eines Schriftbildes.
-
Eine
relative Unveränderlichkeit- die Fähigkeit, sich in
der Lebenszeit zu entwickeln, sich bei störenden Einwirkungen
etwas zu verändern und danach wieder herzustellen. Diese
situationsbedingten Änderungen entstehen in einem
persönlichen Schriftbild nur partiell. Sie haben einen
zeitlich begrenzten Charakter. Diese Änderungen erschweren,
aber schließen die Möglichkeit der
Urheberidentifizierung nicht aus, selbst nicht bei einem
Verstellungsversuch.
Die Untersuchung handschriftlicher Leistungen
aller Art (in erster Linie Echtheitsprüfung, Identifizierung
des Schrifturhebers und mögliche Informationsgewinnung
über den Schreiber oder besondere Schreibbedingungen
heißt Handschriftexpertise (Schriftvergleichung).
Gerade
diese Expertisenart gehört zu meinen fachlichen
Kompetenzen.
Im
Gegensatz dazu untersucht man bei der Graphologie in einer Handschrift widerspiegelnde, individuelle
Persönlichkeitsmerkmale und Änderungen des
psychischen Zustandes des Schreibenden. Dabei wird nicht die Person
identifiziert sondern nur ein „psychologisches
Bildnis“ erstellt.
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2.
Untersuchungsfragen
Die
Fragestellung hängt sowohl von vorgestellten Aufgaben als auch
vom Charakter der zu untersuchenden Handschriften ab. In jedem
einzelnen Fall sind sie sehr verschieden. Das erklärt die
Besonderheit der von einem Sachverständigen gestellten Fragen.
Dabei kommen am meisten folgende vor:
- Wird der Schrifttext (oder
einzelne Teile wie Unterschrift, Zifferneintragungen usw.) des zu
untersuchenden Dokuments von Herrn/ Frau... ausgefertigt?
- Gibt es in dem
Schriftstück (in dieser Unterschrift) Merkmale der
Verfälschung, der Nachahmung, der Verstellung oder der
besonderen Schreibbedingung?
- sind die Texte der zu
untersuchenden Schriftstückteile oder der Dokumente von einer
oder mehreren Personen geschrieben?
- Wurden alle Teile des
Schriftstückes gleichzeitig geschrieben?
- Mit welcher Hand (linker oder
rechter) wurde geschrieben?
Viel seltener sind die Fragen nach
Feststellungen des Alters, dem Geschlecht oder eines evtl.
kränklichen Zustandes der schreibenden Person. Dazu ist es
notwendig, das relative Alter des Schriftstückes oder der
Teile zu bestimmen.
3.
Untersuchungsmaterialen
Kaum in einer anderen als der
Handschriftexpertise, ist die sachgemäße
Vorbereitung der Untersuchungsmaterialen von größter
und manchmal von entscheinender Bedeutung. In diesem Sinne wird
ausdrücklich eine vorherige Besprechung aller einzelnen
Aspekte der Untersuchung mit einem Fachmann
empfohlen.
Strittige Handschriften sollten
in der Regel unbedingt im Original
vorgelegt werden. In besonderen Fällen, in denen dies
unmöglich ist (z.B. bei einer Beschriftung auf der Wand oder
verlorenen Originalen) ist das Vorlegen der Fotos, Scanner- oder
Faxkopien möglich.
Die genaue Untersuchung solcher Kopien
ist durchaus möglich, sie hat aber die Besonderheit, dass:
nicht eine Schriftleistung, sondern nur ihre Abbildung untersucht wird.
Beim Kopieren gehen die für die Schlussfolgerung wertvollen
Schriftmerkmale verloren, oder noch gravierender, es treten
Veränderungen auf, die durch Abnutzung oder Unvollkommenheit
des Kopiergerätes verursacht werden. Diese Umstände
und eine Reihe weiterer Gründe beinträchtigen sehr
deutlich den Wahrscheinlichkeitsgrad der Schlussfolgerungen, er wird
einschränkt und manchmal schließt er die
Beantwortungsmöglichkeiten aus.
Große
Bedeutung hat ein sachgerechter Umgang mit zu
untersuchenden Dokumenten. Sie sollen keineswegs gefaltet, gelocht und
nachträglich beschriftet oder als Unterlage bei
späterem Schreiben verwendet werden. Erwünscht ist,
das Dokument mit der Pinzette oder mit Handschuhen anzufassen.
Ausgangsinformationen sind
von großer Bedeutung bei Ausbau und Nachprüfung der
schriftgutachtlichen Hypothesen. Das sind tatsächliche,
vermutete oder behauptete (auch von einer Gegenseite) Angaben:
-
über das Alter,
Ausbildungsgrad, ausgeübten Beruf
-
über Krankheiten und
Einnahme von Medikamenten zur Zeit der Entstehung der zu untersuchenden
Schrift
-
über
Ausführung des Schriftstückes unter
ungewöhnlichen Bedingungen: im Stehen mit der Anlehnung an
einen Tisch oder an eine Wand, unter unzureichender visueller Kontrolle
bei Dämmerung oder ohne Brille u.ä.
-
über einem
mutmaßlichen Fälscher zur Verfügung
stehende (als Vorbild) echte Unterschriften
-
hatte die Person Gelegenheit,
die Fälschung vor der Schriftstücksfertigung zu
üben.
Schriftliches Vergleichsmaterial
soll umfangreich, möglichst sorgfältig gesammelt und
vorbereitet sein. Es soll folgenden Anforderungen entsprechen und in
dieser Form zur Handschriftuntersuchung geschickt werden:
-
das unbefangen entstandene
Vergleichsschriftmaterial (nicht im Zusammenhang mit vorgeplanter
Expertise entstandene Handschriften) von 2 bis 3 Seiten eines
Schrifttextes oder 10 bis 15 Unterschriften. Das Vergleichsmaterial
sollte dem vermutlich gefälschten Material gleichen, d.h. die
gleiche Schriftart (Druck-, Block-, Kurrentschrift, lateinisches oder
deutsches Schriftsystem, Ziffern) aufweisen. Es sollte zeitnah vor und
nach dem vermutlich gefälschten Material mit
ähnlichen Schreibmittel und auf ähnlichen
Schriftträgern (loses unliniertes Papier, Vordrucke)
entstanden sein. Zusätzlich muss es möglichst vom
Vergleichsschreiber selbst, oder einer anderen, kundigen Person als
Echtes, widerspruchslos anerkannt sein.
-
Ad-hoc-Schreibleistungen (provozierte
Schriftproben) werden überwiegend als zusätzliches
Vergleichsmaterial vorgelegt und sind notwendig, wenn nicht
genügend unbefangen entstandenes Schriftmaterial vorliegt. Es
sollten Texte, je nach Länge, 5 - 20mal (sehr lange Texte
zumindest auszugsweise) geschrieben oder 2 bis 3 Papiere mit je 15-20
Unterschriften in unterschiedlichem Schreibtempo sein. Andere
allgemeine Anforderungen gelten wie beim unbefangenen
Vergleichsmaterial.
Neben den angegebenen, besonderen
Entstehungsbedingungen sollten zusätzlich Schriftproben unter
ähnlichen Bedingungen ausgeführt und vorgelegt werden.
Einzelheiten
der Vorbereitung von Untersuchungsmaterialen können Sie beim
Sachverständigen erkundigen oder den «Empfehlungen
zur Material- und Informationsbeschaffung für
Handschriftuntersuchungen in Zivilprozessen» (DOC / PDF) entnehmen,
die von maßgebenden Fachleuten der Gesellschaft für
Forensische Schriftuntersuchung (GFS) erarbeitet und von
Justizbehörden bundesweit anerkannt wurden.
4.
Untersuchungsergebnisse
Die Befunde der
schriftvergleichenden Analyse (festgestellte Entsprechungen oder
Abweichungen zwischen der strittigen Schreibleistung und dem
handschriftlichen Vergleichsmaterial) und den physikalisch-technischen
Urkundenuntersuchungen, liefern eine einzigartige
Ergebniskonfiguration. Sie berechtigen die Schlussfolgerung, die als
Wahrscheinlichkeitsaussage, wie allgemein üblich in der
bipolaren Rangskala (in positiver und negativer Richtung) dargelegt
werden:
-
mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
-
mit sehr hoher/
sehr großer Wahrscheinlichkeit
-
mit hoher
Wahrscheinlichkeit
-
wahrscheinlich
-
nicht
entscheidbar (non liquet).
Eine geringere
Stufe der Wahrscheinlichkeit bedeutet aber häufig nicht, dass
die Urheberschaft nicht feststellbar ist. Es kann bedeuten, dass das
vorhandene qualitativ und quantitativ mangelnde Schriftmaterial keine
konkretere Aussage zulässt. Dazu sind entsprechende Hinweise
zu geben.
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