Handschriftvergleichung
 

1. Begriffsdefinitionen - Abgrenzung zur Graphologie

An dieser Stelle halte ich es für notwendig, einige Fachbegriffe zu erklären, die mit der Handschrift verbunden sind und im alltäglichen Leben von Menschen oft verwechselt werden.

 

Eine Handschrift ist ein in der Schriftleistung niedergelegter, komplizierter, feinmotorischer Schreibvorgang, der vom Gehirn gesteuert und von der Hand ausgeführt wird. Dabei sind individuelle Abläufe vorhanden, die das Nutzen der handschriftlichen Aufzeichnungen zu Identifizierungszwecken anhand des Vergleichsmaterials ermöglichen.

Für die Handschrift sind zwei relevante Eigenschaften von großer Bedeutung.

  1. Ihre Einmaligkeit - die persönliche Kombination und Variation der grafischen Merkmale eines Schriftbildes.

  2. Eine relative Unveränderlichkeit- die Fähigkeit, sich in der Lebenszeit zu entwickeln, sich bei störenden Einwirkungen etwas zu verändern und danach wieder herzustellen. Diese situationsbedingten Änderungen entstehen in einem persönlichen Schriftbild nur partiell. Sie haben einen zeitlich begrenzten Charakter. Diese Änderungen erschweren, aber schließen die Möglichkeit der Urheberidentifizierung nicht aus, selbst nicht bei einem Verstellungsversuch.

 

Die Untersuchung handschriftlicher Leistungen aller Art (in erster Linie Echtheitsprüfung, Identifizierung des Schrifturhebers und mögliche Informationsgewinnung über den Schreiber oder besondere Schreibbedingungen heißt Handschriftexpertise (Schriftvergleichung).

Gerade diese Expertisenart gehört zu meinen fachlichen Kompetenzen.

Im Gegensatz dazu untersucht man bei der Graphologie in einer Handschrift widerspiegelnde, individuelle Persönlichkeitsmerkmale und Änderungen des psychischen Zustandes des Schreibenden. Dabei wird nicht die Person identifiziert sondern nur ein „psychologisches Bildnis“ erstellt.

2. Untersuchungsfragen

Die Fragestellung hängt sowohl von vorgestellten Aufgaben als auch vom Charakter der zu untersuchenden Handschriften ab. In jedem einzelnen Fall sind sie sehr verschieden. Das erklärt die Besonderheit der von einem Sachverständigen gestellten Fragen. Dabei kommen am meisten folgende vor:

  • Wird der Schrifttext (oder einzelne Teile wie Unterschrift, Zifferneintragungen usw.) des zu untersuchenden Dokuments von Herrn/ Frau... ausgefertigt?
  • Gibt es in dem Schriftstück (in dieser Unterschrift) Merkmale der Verfälschung, der Nachahmung, der Verstellung oder der besonderen Schreibbedingung?
  • sind die Texte der zu untersuchenden Schriftstückteile oder der Dokumente von einer oder mehreren Personen geschrieben?
  • Wurden alle Teile des Schriftstückes gleichzeitig geschrieben?
  • Mit welcher Hand (linker oder rechter) wurde geschrieben?

Viel seltener sind die Fragen nach Feststellungen des Alters, dem Geschlecht oder eines evtl. kränklichen Zustandes der schreibenden Person. Dazu ist es notwendig, das relative Alter des Schriftstückes oder der Teile zu bestimmen.

 

3. Untersuchungsmaterialen

Kaum in einer anderen als der Handschriftexpertise, ist die sachgemäße Vorbereitung der Untersuchungsmaterialen von größter und manchmal von entscheinender Bedeutung. In diesem Sinne wird ausdrücklich eine vorherige Besprechung aller einzelnen Aspekte der Untersuchung mit einem Fachmann empfohlen.  

 

Strittige Handschriften sollten in der Regel unbedingt im Original vorgelegt werden. In besonderen Fällen, in denen dies unmöglich ist (z.B. bei einer Beschriftung auf der Wand oder verlorenen Originalen) ist das Vorlegen der Fotos, Scanner- oder Faxkopien möglich.

Die genaue Untersuchung solcher Kopien ist durchaus möglich, sie hat aber die Besonderheit, dass: nicht eine Schriftleistung, sondern nur ihre Abbildung untersucht wird. Beim Kopieren gehen die für die Schlussfolgerung wertvollen Schriftmerkmale verloren, oder noch gravierender, es treten Veränderungen auf, die durch Abnutzung oder Unvollkommenheit des Kopiergerätes verursacht werden. Diese Umstände und eine Reihe weiterer Gründe beinträchtigen sehr deutlich den Wahrscheinlichkeitsgrad der Schlussfolgerungen, er wird einschränkt und manchmal schließt er die Beantwortungsmöglichkeiten aus.

Große Bedeutung hat ein sachgerechter Umgang mit zu untersuchenden Dokumenten. Sie sollen keineswegs gefaltet, gelocht und nachträglich beschriftet oder als Unterlage bei späterem Schreiben verwendet werden. Erwünscht ist, das Dokument mit der Pinzette oder mit Handschuhen anzufassen.

 

Ausgangsinformationen sind von großer Bedeutung bei Ausbau und Nachprüfung der schriftgutachtlichen Hypothesen. Das sind tatsächliche, vermutete oder behauptete (auch von einer Gegenseite) Angaben:

  • über das Alter, Ausbildungsgrad, ausgeübten Beruf

  • über Krankheiten und Einnahme von Medikamenten zur Zeit der Entstehung der zu untersuchenden Schrift

  • über Ausführung des Schriftstückes unter ungewöhnlichen Bedingungen: im Stehen mit der Anlehnung an einen Tisch oder an eine Wand, unter unzureichender visueller Kontrolle bei Dämmerung oder ohne Brille u.ä.

  • über einem mutmaßlichen Fälscher zur Verfügung stehende (als Vorbild) echte Unterschriften

  • hatte die Person Gelegenheit, die Fälschung vor der Schriftstücksfertigung zu üben.
     

Schriftliches Vergleichsmaterial soll umfangreich, möglichst sorgfältig gesammelt und vorbereitet sein. Es soll folgenden Anforderungen entsprechen und in dieser Form zur Handschriftuntersuchung geschickt werden:

  • das unbefangen entstandene Vergleichsschriftmaterial (nicht im Zusammenhang mit vorgeplanter Expertise entstandene Handschriften) von 2 bis 3 Seiten eines Schrifttextes oder 10 bis 15 Unterschriften. Das Vergleichsmaterial sollte dem vermutlich gefälschten Material gleichen, d.h. die gleiche Schriftart (Druck-, Block-, Kurrentschrift, lateinisches oder deutsches Schriftsystem, Ziffern) aufweisen. Es sollte zeitnah vor und nach dem vermutlich gefälschten Material mit ähnlichen Schreibmittel und auf ähnlichen Schriftträgern (loses unliniertes Papier, Vordrucke) entstanden sein. Zusätzlich muss es möglichst vom Vergleichsschreiber selbst, oder einer anderen, kundigen Person als Echtes, widerspruchslos anerkannt sein.

  • Ad-hoc-Schreibleistungen (provozierte Schriftproben) werden überwiegend als zusätzliches Vergleichsmaterial vorgelegt und sind notwendig, wenn nicht genügend unbefangen entstandenes Schriftmaterial vorliegt. Es sollten Texte, je nach Länge, 5 - 20mal (sehr lange Texte zumindest auszugsweise) geschrieben oder 2 bis 3 Papiere mit je 15-20 Unterschriften in unterschiedlichem Schreibtempo sein. Andere allgemeine Anforderungen gelten wie beim unbefangenen Vergleichsmaterial.

Neben den angegebenen, besonderen Entstehungsbedingungen sollten zusätzlich Schriftproben unter ähnlichen Bedingungen ausgeführt und vorgelegt werden.

 

Einzelheiten der Vorbereitung von Untersuchungsmaterialen können Sie beim Sachverständigen erkundigen oder den «Empfehlungen zur  Material- und Informationsbeschaffung für Handschriftuntersuchungen in Zivilprozessen» (DOC / PDF) entnehmen, die von maßgebenden Fachleuten der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) erarbeitet und von Justizbehörden bundesweit anerkannt wurden.               

 

4. Untersuchungsergebnisse

Die Befunde der schriftvergleichenden Analyse (festgestellte Entsprechungen oder Abweichungen zwischen der strittigen Schreibleistung und dem handschriftlichen Vergleichsmaterial) und den physikalisch-technischen Urkundenuntersuchungen, liefern eine einzigartige Ergebniskonfiguration. Sie berechtigen die Schlussfolgerung, die als Wahrscheinlichkeitsaussage, wie allgemein üblich in der bipolaren Rangskala (in positiver und negativer Richtung) dargelegt werden:

-          mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

-          mit sehr hoher/ sehr großer Wahrscheinlichkeit

-          mit hoher Wahrscheinlichkeit

-          wahrscheinlich

-          nicht entscheidbar (non liquet).

 

Eine geringere Stufe der Wahrscheinlichkeit bedeutet aber häufig nicht, dass die Urheberschaft nicht feststellbar ist. Es kann bedeuten, dass das vorhandene qualitativ und quantitativ mangelnde Schriftmaterial keine konkretere Aussage zulässt. Dazu sind entsprechende Hinweise zu geben.

 

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